| Spendenaufkommen* | ||
| Feb, 2012: | € 117 | |
| gesamt: | € 733 | |
| *gesamt: seit 16.5.2006 | ||
| Besuche / Ansichten | ||
| heute: | 278 | 1604 |
| gestern: | 528 | 2404 |
| gesamt: | 1003942 | 4903576 |
| Newsletter-Abonnements | ||
| gesamt: | 244 | |
Newsletter-Anmeldung![]() |
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| Moebius Syndrom | 277 € |
| FUTURO SÍ | 218 € |
| House of Hope | 186 € |
| ICH e.V. | 51 € |
| Mutzbach-Arche e.V. | 0 € |
| KIT-Initiative | 0 € |
| German School | 0 € |
| kinderhilfe | 0 € |
| Kids Help Germany | 0 € |
| DRK OV St. Ingbert | 0 € |
Info | Weitere Organisationen![]() |
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| Schwimmbecken | 22691 |
| Partnervermittlung | 20660 |
| PHP-Programmierer | 16546 |
| steindesign | 14845 |
| Wohntipps | 12667 |
| Partnersuche Polen | 10494 |
| hka.de | 6290 |
| Fett verbrennen | 5853 |
| diekinomakler.de | 4368 |
| schmallenberg.txt | 4121 |
Info | Weitere Förderer![]() |
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SocialPower.net Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Förderer bei SocialPower.net
§1 SocialPower.net
(1) SocialPower.net hat zum Ziel, ein möglichst hohes Spendenaufkommen für ausgewählte gemeinnützige Institutionen („Begünstigte“) zu schaffen.
(2) Als Förderer können Sie dabei kostenlos mitwirken.
§2 Förderer
(1) Als Förderer verpflichten Sie sich bzw. Ihre Organisation, auf ihrer Internetseite einen SocialPower.net-Banner zu setzen, möglichst auf der Startseite, auf jeden Fall aber an exponierter Stelle, über den ein Weblink auf die Seite www.socialpower.net führt. Hiervon sind ausgenommen die Förderer ohne Registrierung und Rücklink (s. u. § 4 1.).
(2) Ihnen ist bekannt, dass sich auf der Internetseite www.socialpower.net kommerzielle Internet-Shops präsentieren, auf die SocialPower.net verlinkt. Von allen Netto-Umsätzen (also Brutto-Umsatz abzüglich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer) aus Geschäften, die auf diese Weise zustande kommen, werden die Begünstigten 10% an einen „Begünstigten“ spenden.
(3) Als Förderer werden Sie mit den von Ihnen gemachten Angaben in eine Fördererliste aufgenommen. Sie stimmen hiermit widerruflich der Veröffentlichung in dieser Liste zu.
(4) Als Förderer mit Registrierung und Rücklink haben Sie die Möglichkeit, selbst auszuwählen, welcher Begünstigte die Spenden erhalten soll. Die anderen Förderer-Teilnahmearten verfügen nicht über diese Möglichkeit.
§ 3 Kosten
(1) Die Teilnahme als Förderer an SocialPower.net ist für Sie kostenfrei.
§ 4 Arten der Teilnahme als Förderer
(1) Förderer ohne Registrierung ohne Rücklink
Bei dieser Teilnahmeart kann die Teilnahme sogar anonym oder nur unter Angabe eines Namens erfolgen. In die Fördererliste wird dann allerdings auch nur der Name eingetragen. Sie haben auch nicht Möglichkeit, einen Begünstigten auszuwählen oder auf Auswertungen zuzugreifen.
(2) Förderer ohne Registrierung mit Rücklink
Wenn Sie sich mit einem Rücklink anmelden, erhalten Sie einen Eintrag in der Fördererliste mit der von Ihnen angegebenen Internetadresse. Sie haben nicht die Möglichkeit, einen Begünstigten auszuwählen oder auf Auswertungen zuzugreifen.
(3) Förderer mit Registrierung und Rücklink
Voraussetzung dieser Teilnahmeart ist, dass Sie einen Banner mit Link auf SocialPower.net auf Ihrer Webseite setzen und sich mit einem Ansprechpartner bei SocialPower.net registrieren. Sie erhalten dafür
· einen Rücklink von SocialPower.net auf Ihre Internetseite sowie einen Rücklink von der Internetseite des Begünstigten, sofern dieser das zulässt; Sie haben keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung des/ der Rücklinks,
· die Möglichkeit, einen Begünstigten auszuwählen,
· diverse Auswertungsmöglichkeiten im Rahmen der Vorgaben von SocialPower.net,
· sofern Sie zu den besten 200 Förderern von SocialPower.net gehören, können Sie ein Profil erhalten und werden mit dem tatsächlichen Namen/ Firma in der Fördererliste angezeigt.
§ 5 Haftung
(1) Eine Haftung von SocialPower.net – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SocialPower.net zurückzuführen ist.
(2) Haftet SocialPower.net gemäß § 5 Nr. 1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen SocialPower.net bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten von SocialPower.net verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
(3) SocialPower.net wird alles ihm Mögliche tun, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Spendenvorganges zu gewährleisten, kann jedoch rechtlich nicht gewährleisten, dass die Spenden bestimmungsgemäß weitergeleitet und verwendet werden. Jegliche sich hieraus ergebende Haftung von SocialPower.net ist daher ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Datenschutz
(1) SocialPower.net speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Förderers unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Förderer erhaltenen Daten werden ausschließlich beim Förderer erhoben, auf dem Server von SocialPower.net verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich sind.
SocialPower.net ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit SocialPower.net seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Förderer kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 7 Kündigung
(1) Sie haben die Möglichkeit, die Vereinbarung über die Teilnahme als Förderer an SocialPower.net jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Hierzu reicht eine Mitteilung an SocialPower.net, bspw. per Email.
(2) SocialPower.net ist berechtigt, Sie von der Teilnahme als Förderer auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können u. a. sein die Verbreitung von rechtswidrigen oder sittlich anstößigen Inhalten auf der Internetseite, von der aus Sie auf SocialPower.net verlinken, alle sonstigen Formen des Missbrauchs der Fördererstellung,
§ 8 Beauftragung Dritter/ Rechtsnachfolge
(1) SocialPower.net ist berechtigt, für die Durchführung vertraglicher Leistungen Dritte einzuschalten.
(2) SocialPower.net ist jederzeit berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kaufleuten ist Hannover.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Begünstigte bei SocialPower.net
§1 Leistungen von SocialPower.net
(1) SocialPower.net kreiert Spenden, die den Begünstigten direkt zufließen.
(2) Auf der Internetseite www.socialpower.net wird eine Forumsrubrik „Begünstigte“ eingerichtet,.
§2 Begünstigte/ Pflichten
(1) Begünstigter bei SocialPower.net können nur solche Organisationen sein, die entweder durch die DZI zertifiziert sind oder mindestens fünf namhafte Förderer mit Registrierung und Rücklink für sich in Anspruch nehmen können.
(2) Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie über eine eigene Webseite verfügen.
(3) Sie verpflichten sich, auf Ihrer Internetseite an exponierter Stelle einen SocialPower.net-Banner sowie einen Link auf die Internetseite www.socialpower.net zu setzen und aufrechtzuerhalten.
(4) Sie verpflichten sich, an der Forumsrubrik „Begünstigte“ auf der Internetseite von SocialPower.net regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich teilzunehmen und dort Auskunft über Ihre Organisation und die Verwendung des Spendenaufkommens zu erteilen sowie Anfragen von Forumsteilnehmern zu beantworten.
(5) Sie verpflichten sich weiter, an einer geeigneten, mit SocialPower.net abzustimmenden Stelle auf Ihrer Internetseite einen Rücklink auf Förderer mit Registrierung und Rücklink zu setzen, die Sie als Begünstigte angeben.
(6) Mit der Registrierung benennen Sie SocialPower.net einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch überwiegend erreichbar ist.
§ 3 Kosten
Die Teilnahme an SocialPower.net ist für Sie als Begünstigte(r) kostenfrei.
§ 4 Spendenvorgang
(1) Die an dem Portal SocialPower.net als Online-Shop teilnehmenden Unternehmen haben sich bereit erklärt, von jedem über das Portal SocialPower.net initiierten Geschäft 10% des Nettoumsatzes als Spende an die Begünstigten abzuführen.
(2) SocialPower.net ermittelt die von den Online-Shops zu entrichtenden Spendenbeträge und informiert den Shop und den Begünstigten über die zu entrichtende Spendenzahlung.
(3) Sie verpflichten sich, Zahlungseingänge unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Zahlungseingang an SocialPower.net mitzuteilen. Ebenso sollten Sie schon im eigenen Interesse ausbleibende Zahlungen ebenfalls unverzüglich melden.
(4) Ferner verpflichten Sie sich, dem/ den spendenden Unternehmen spätestens binnen drei Wochen nach Abschluss eines Kalenderjahres über die geleisteten Zahlungen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Spendenquittung auszustellen.
(5) Ein Zahlungsanspruch gegen SocialPower.net besteht nicht.
§ 5 Haftung
(1) Eine Haftung von SocialPower.net – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SocialPower.net zurückzuführen ist.
(2) Haftet SocialPower.net gemäß § 5 Nr. 1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen SocialPower.net bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten von SocialPower.net verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
(3) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) SocialPower.net übernimmt ausschließlich die Abwicklung, ohne an den Spendengeldern zu partizipieren. Eine Abstimmung des Geschäftsmodells mit den Finanzbehörden ist nicht erfolgt. SocialPower.net kann daher keinerlei Haftung für steuerliche Folgen im weitesten Sinne übernehmen.
§ 6 Datenschutz
(1) SocialPower.net speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Begünstigten und seiner Organe unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Begünstigten und seinen Organmitgliedern erhaltenen Daten werden ausschließlich beim Begünstigten erhoben, auf dem Server von SocialPower.net verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich sind.
SocialPower.net ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit SocialPower.net seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann.
Der Begünstigte kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(2) Der Shop-Inhaber verpflichtet sich, bei der Teilnahme am Portal die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen.
§ 7 Kündigung
(1) Sowohl Sie als auch SocialPower.net sind berechtigt, die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung Geschäfte sind auch nach Vertragsbeendigung noch abzuwickeln.
(2) Ferner ist die Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt für SocialPower.net insbesondere dann vor, wenn Sie gegen eine der in § 2 und 4 geregelten Pflichten verstossen. Ferner liegt ein wichtiger Grund vor, wenn Sie die Registrierungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen oder auzf Internetseite rechtswidrige oder sittlich anstößige Inhalte enthalten sind.
§ 8 Beauftragung Dritter/ Rechtsnachfolge
(1) SocialPower.net ist berechtigt, für die Durchführung vertraglicher Leistungen Dritte einzuschalten.
(2) SocialPower.net ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.












